Günstigere Versicherungsprämie durch die Alarmanlage – So gehts
Die Summe, die Versicherungsnehmer für Ihre Hausratversicherung jährlich begleichen wird anhand potenziellen Risiken berechnet. Die Gefahrenlage für einen Einbruch macht dabei einen nicht unscheinbaren Anteil daran aus, etwa, wenn das Gebäude ebenerdig zugänglich und nicht in höheren Stockwerken ist. Durch den Einbau einer qualitativ hochwertigen Alarmanlage, die verschiedenen Qualitätsstandards entspricht, kann man die Versicherungsbeiträge senken. Grundlage dafür ist, dass mit einer Alarmanlage auch das Einbruchrisiko gesenkt wird. Diese Reduzierung kann man sich von seinem Versicherungsanbieter durchrechnen lassen, um zu vergleichen, ob es sich lohnt eine Alarmanlage zu mieten oder zu kaufen. Allerdings muss man genau vergleichen, um eine günstigere Versicherungsprämie zu erhalten, denn dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Einbau und die Art der Alarmanlage muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Information nicht, ist logischerweise auch keine Beitragsanpassung möglich
- Die Alarmanlage muss VdS-zertifiziert sein. VdS Schadenverhütung GmbH ist ein Institut für Unternehmenssicherheit, dass einen gewissen Qualitätsstandard bei Sicherheitstechnik sicherstellt.
- Der Einbau muss durch einen professionellen Errichter erfolgen, der die Installation, Programmierung und Inbetriebnahme fachgerecht sicherstellen kann.
VdS-Zertifizierung als Voraussetzung für den Prämienrabatt
Auf die zweite der genannten Bedingungen möchten wir kurz genauer eingehen. VdS Schadenverhütung GmbH dürfte einer breiten Mehrheit bereits namhaft sein. Das Institut veröffentlicht Richtlinien rund um Sicherheitsthemen wie Einbruchschutz, Brandschutz, Cyber-Security oder Datenschutz und Zertifizierungen nach DIN, ISO und EN. Damit schafft es Standards in den verschiedenen Branchen. VdS ist Teil des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, weshalb die meisten Anbieter von Versicherungen eine VdS-Zertifizierung fordern. Damit einhergehend müssen Alarmanlagen, die von VdS geprüft werden, hohen Anforderungen genügen.
Mindestvoraussetzungen für eine VdS-Zertifizierung:
- Alle Anlagenkomponenten müssen durch VdS geprüft sein. Mögliche Komponenten sind im „Verzeichnis der VdS-anerkannten Produkte für Einbruchmeldeanlagen“ gelistet
- Nicht-VdS-zertifizierte Komponenten benötigen die Einholung einer Sondergenehmigung von VdS sowie der Genehmigung durch den Versicherer
Billige Ramschware oder eine Alarmanlage aus Smart Home-Produkten kommen bei der VdS-Prüfung dagegen nicht an, da die Voraussetzungen für die VdS-Zertifizierung in der Regel nicht gegeben sind und zusätzlich kein ausreichender Schutz gegen Sabotage und Manipulation gewährleistet werden kann. Nach erfolgreicher Installation stellt das beauftragte Unternehmen eine Bestätigung über die fachgerechte und nach VdS 2311 korrekte Planung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung aus. Diese dient als Basisnachweis für das Versicherungsunternehmen.
Das sind Ihre Pflichten
Mit einem Versicherungsrabatt und der Nutzung einer zertifizierten Alarmanlage gehen nicht nur das Privileg einer störungsfreien Sicherheit einher, sondern auch einige Pflichten. Diese müssen durch die verantwortliche Stelle eingehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherung im Schadensfall auch zahlt.
Alarmanlage muss scharf geschaltet sein
Dazu zählt die Nutzung der Alarmanlage. Sprich, wer sich den Prämienrabatt sichert ist auch verpflichtet, die Alarmanlage zwangsläufig scharf zu schalten. Wird sie trotz Installation nicht genutzt ist damit zu rechnen, dass der Versicherungsschutz dadurch beeinflusst oder sogar komplett ausgesetzt wird.
Funktionalität sicherstellen
Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Das beinhaltet neben regulären Instandhaltungsmaßnahmen auch den Austausch von defekten Komponenten, wie den verschiedenen Meldern oder der Alarmzentrale. Auch leere Akkus oder Batterien müssen umgehend getauscht werden, um die Funktionalität des Systems sicherzustellen. Zur Funktionalitätserhaltung zählt aber auch die regelmäßige Wartung, die bei VdS-Alarmanlagen sogar konkret vorgeschrieben ist. Beim Kauf einer Alarmanlage kann oftmals zusätzlich auch ein Wartungsvertrag geschlossen werden, der diese Aufgabe und Verantwortung an den entsprechenden Fachbetrieb weitergibt. Zertifizierte Erreichter bieten die Wartung und Instandhaltung häufig bereits in einem Rundum-Sorglos-Paket mit an. Das erspart den Eigentümern viel Aufwand und entlastet sie, ohne dabei auf Sicherheit oder die Versicherungsausschüttung verzichten zu müssen.